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Baum fällen, darf man das?

Heute tritt das Gesetz zur Vereinfachung des Landesumweltrechtes in Kraft, das klingt ein wenig merkwürdig, aber viele von unseren Zuschauern haben es sehnsüchtig erwartet, und zwar jene die einen Baum fällen wollen. Das war nämlich bis jetzt gar nicht so einfach, aber nun muss der Antragsteller maximal noch 3 Wochen warten, hat er Sie bis dahin nicht, darf er den Baum fällen.

Fortswirt Jens Erler auf dem Grundstück eines Kunden, er will seiner Tochter hier ein Haus bauen, doch drei der insgesamt vier Rotbuchen stehen im Weg. Eigentlich wollte der Eigentümer nur die Chancen einer Fällgenehmigung ausloten, aber nach der Neuregelung braucht er die gar nicht, der Stammumfang ist kleiner als ein Meter.

Jens Erler: „ Hier haben wir den ersten Gewinner stehen der von der Neuregelung und zumindest für die drei Bäume die hier in seinem Grundstück stehen, keine extra Genehmigung mehr beantragen muss.“

Der glückliche Gewinner muss dennoch bis Dezember auf einen Termin warten, Jens Erlers Terminkalender ist voll. Der nächste Kunde hat Probleme mit seinen Bäumen an der Grundstücksgrenze direkt neben einer Bahnstrecke. Fallen Äste auf die Gleise, ist er möglicherweise haftbar. Doch der Baum ist zu groß und brauch auch nach der Neuregelung eine Fällgenehmigung. Dafür müsste der Baum krank sein.

Jens Erler: „ Man sieht überall schon Schädigungen, hier ist der Pilz und die Kernfäule drin und nur mit regelmäßigen Pflegemaßnahmen, sorgt man an diesem Baum nicht dafür das keine Gefahr mehr ausgeht. Die Nachhaltigere Variante ist bei diesem Baum in jedem Fall die Fällung.“

Trotz der Vereinfachung des Verfahrens rechnet der Forstwirt nicht mit einem Kahlschlag auf sächsischen Grundstücken. Eine Baumpflege wie bei diesem Kunden ist Jens Erler ohnehin lieber, nicht nur aus ökologischen Gründen

Jens Erler: „Ich denke mal an Pflegemaßnahmen, die regelmäßig durchgeführt werden, verdient man als Unternehmer natürlich schon mehr Geld als an einer einmaligen Fällung. Ich glaube aber auch nicht, dass es in Zukunft so sein wird, das der große Ansturm auf Sachsens Bäume losbricht. Vielmehr denk ich schon das es einfach nur eine Erleichterung ist für den Kunden, aber auch für das Amt, das zukünftig mehr Bürokratischer Aufwand wegfällt.“

Ob sinnvolle Neuregelungen oder Axt im Walde, wo an Gesetzen gehobelt wird, fallen manchmal Späne.